E-Mobilität-Prüfservice

WIR PRÜFEN IHRE WALLBOX ODER IHREN DC-SCHNELLLADER

Ladesäulen und Wallboxen unterliegen in Deutschland einer strengen Prüfpflicht. Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung bis 300 kW – sicher und regelkonform nach der Ladesäulenverordnung sowie DGUV V3 + 4.

Erfüllen Sie die Prüfpflichten nach BetrSichV oder UVV und schaffen Sie damit die Grundlage für den sicheren Betrieb Ihrer Anlage.

Prüfung von Ladestationen und Wallboxen

Für Unternehmen und Eigentümer

Die Erstprüfung erfolgt nach Vorschrift bereits vor der Inbetriebnahme der Wallbox. Sie wird durch uns nach der Installation durchgeführt und ausführlich dokumentiert. Wiederkehrend ist die technische Sicherheit durch Prüfung nach DIN VDE 0105/100 in regelmäßigen Abständen zu gewährleisten.

Der Ablauf – was und wie wird geprüft?

Eine Prüfung von Ladesäulen ist ausschließlich einer nach TRBS (technischen Regeln der Betriebssicherheit) geschulten Elektrofachkraft vorbehalten. Das erfüllen unsere Experten natürlich. Eine Prüfung muss regelmäßig erfolgen, in der Regel jährlich. Ladekabel werden mit einem bestimmten Adapter geprüft.

Damit Sie Ihr E-Fahrzeug jederzeit sicher laden können, stehen bei der technischen Überprüfung Ihrer Wallbox folgende Messungen im Mittelpunkt:

  • Bei der Sichtprüfung werden der Berührungsschutz, die Schutzarten und die Umgebungseinflüsse begutachtet.
  • Bei der Durchgangsprüfung wird die Durchgängigkeit des Schutzleiters mithilfe eines Messgerätes geprüft.
  • Der Isolationswiderstand wird zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzleiter gemessen. Bei diesem Schritt müssen die Überstromunterbrecher ausgeschaltet sowie der Neutralleiter getrennt werden.
  • Bei der Überprüfung der automatischen Abschaltung muss ein Elektrofahrzeug simuliert werden. Dies erfolgt durch ein spezielles Messgerät.
  • Messung und Prüfung des DC- und AC-Fehlerstromschutzes auf Funktion, Auslösestrom und Auslösezeiten

Im Anschluss an die Prüfung erhalten Sie von uns ein detailliertes Protokoll. Damit verfügen Sie über einen Nachweis, dass Sie Ihrer Prüfpflicht für die Ladestation vollumfänglich nachgekommen sind.

Vereinbaren Sie jetzt einen Prüftermin Ihrer Wallbox vor Ort.

Messgerät für Elektroinstallationstests im Einsatz

Muss jede Wallbox bzw. Ladestation geprüft werden?

Nach der Erstinstallation muss jede Ladeeinrichtung von einer Fachkraft geprüft werden. Im laufenden Betrieb wird zwischen gesetzlichen Pflichten für gewerbliche Betreiber und Empfehlungen für den privaten Bereich unterschieden.

DIN VDE 0100-600: Diese Norm legt die Anforderungen für die Erstprüfung von neu errichteten Niederspannungsanlagen fest.

Die DIN VDE 0105-100 regelt den sicheren Betrieb sowie die ordnungsgemäße Instandhaltung und die wiederkehrende Prüfung von bestehenden elektrischen Anlagen.

Gesetzliche Verpflichtungen für Unternehmen und Vermieter
Wenn Sie Ladeinfrastruktur im geschäftlichen Umfeld, auf öffentlichen Parkflächen oder in Mietobjekten (z. B. Tiefgaragen von Wohnungsbaugesellschaften) bereitstellen, müssen Sie Ihre E-Ladestation regelmäßig prüfen lassen.

Die rechtliche Grundlage bilden hierbei insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Vorschrift 3

Warum die Prüfung technisch sinnvoll ist
Ladestationen sind im Alltag extremen Belastungen ausgesetzt. Die dauerhaft hohe elektrische Leistung führt zu einer thermischen Beanspruchung der Bauteile. Durch professionelle Inspektionen profitieren Sie von mehreren Vorteilen:

  • Vermeidung von Ausfällen: Verschleißerscheinungen oder lockere Klemmverbindungen werden entdeckt, bevor es zu einem Defekt kommt.
  • Längere Lebensdauer: Eine fachgerechte Wartung schützt Ihre Investition und erhöht die Langlebigkeit der Hardware.
  • Maximale Sicherheit: Sie minimieren das Risiko von Stromunfällen oder Brandgefahren durch technische Mängel.
 

Empfehlungen für private Wallbox-Besitzer
Der VDE (Verband der Elektrotechnik) rät bei privaten stationären Anlagen zu einem regelmäßigen Sicherheitscheck. Dieser sollte idealerweise alle zwei bis vier Jahre durchgeführt werden.

Denken Sie dabei auch an Ihre Gebäudeversicherungen. Im Falle eines Schadens – beispielsweise bei einem Brand durch eine thermische Überlastung – verlangen Versicherer in der Regel einen Nachweis, dass die elektrische Anlage gemäß den geltenden Regeln der Technik betrieben wurde.

Können Sie keine regelmäßige Wartung vorweisen, riskieren Sie Ihren vollen Leistungsanspruch und müssen unter Umständen mit erheblichen Kürzungen der Zahlung rechnen.

Prüfung von DC-Ladestationen

Die Prüfung von DC-Ladestationen unterliegt besonderen Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Überwachung des isolierten Gleichstromkreises sowie der Schutz vor gefährlichen Lichtbögen.

Im Gegensatz zum AC-Laden findet die Stromwandlung in der Säule statt, weshalb die Prüfung zwingend die Verifikation des Isolationsüberwachungsgeräts (IMD) sowie die Messung der Entladezeit der Kondensatoren (Restspannung) beinhalten muss.

Zudem sind die mechanische Verriegelungsprüfung des CCS-Steckers sowie die Simulation der digitalen Kommunikation nach ISO 15118 kritisch, da bei den hohen DC-Leistungen bereits kleinste Fehler in der Systemsteuerung oder mangelhafte Kontaktwiderstände zu einer massiven thermischen Gefährdung führen können.

Wer darf meine Wallbox prüfen?

Die Verantwortung für die technische Sicherheit liegt zwar bei Ihnen als Betreiber, die Durchführung der Prüfung gehört jedoch zwingend in Expertenhand.

Um rechtlich abgesichert zu sein und die Betriebssicherheit zu garantieren, darf die Inspektion ausschließlich von einer qualifizierten Elektrofachkraft vorgenommen werden. Hierbei sind spezifische Anforderungen zu erfüllen, die über die allgemeine Elektroinstallation hinausgehen.

Nicht jeder Elektriker verfügt automatisch über die notwendigen Befugnisse für diese speziellen Abnahmen. Ein berechtigter Prüfer muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Fachliche Qualifikation: Der Prüfer muss eine „zur Prüfung befähigte Person“ im Sinne der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) sein.
  • Aktuelles Expertenwissen: Erforderlich sind tiefgreifende Kenntnisse der geltenden Normen, der Ladesäulenverordnung (LSV) sowie der aktuellen VDE-Vorschriften.
  • Praktische Erfahrung: Eine entsprechende Berufs- und Prüferfahrung ist notwendig, um Gefahrenpotentiale sicher zu identifizieren und die Anlage technisch korrekt zu bewerten.

Was kostet die Prüfung einer E-Ladestation?

Die Kosten für die fachgerechte Prüfung Ihrer Ladeinfrastruktur lassen sich nicht pauschal beziffern, da diese von verschiedenen individuellen Faktoren beeinflusst werden.

  • Die Anzahl der Ladepunkte: Je mehr Einheiten an einem Standort geprüft werden müssen, desto länger ist die Prüfzeit.
  • Der Typ der Ladestation: Unterschiedliche Modelle (z. B. kompakte Wallboxen oder komplexe Ladesäulen) erfordern einen jeweils spezifischen Prüfaufwand.
 

Da jede Anlage ihre eigenen technischen Besonderheiten aufweist, verzichten wir auf unflexible Pauschalpreise. Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches und individuelles Angebot, das den spezifischen Umfang Ihrer Ladelösung berücksichtigt.

In welchen Abständen muss die Prüfung einer Ladestation erfolgen?

Die Intervalle werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber festgelegt. Dabei spielen rechtliche Rahmenbedingungen wie die Betriebssicherheitsverordnung, die Ladesäulenverordnung sowie die DGUV Vorschrift 3 (bzw. 4) eine zentrale Rolle.

Die gängigen Prüfintervalle
Die Prüfungen müssen abhängig von der Beanspruchung und dem Standort der Ladeinfrastruktur in ein- bis vierjährigen Intervallen wiederholt werden. Die exakte Frist hängt stark davon ab, wie intensiv die Anlage genutzt wird und welchen äußeren Einflüssen wie Witterung oder mechanischer Belastung sie ausgesetzt ist.

Die Durchführungsanweisungen der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) sehen für viele Bereiche eine jährliche Wiederholung vor. Auch unsere Erfahrung zeigt, dass eine jährliche Überprüfung der technischen Unversehrtheit und aller Sicherheitseinrichtungen sinnvoll ist.

Betriebsferien

Liebe Kunden, unser Büro befindet sich vom 22.12.2025 bis zum 07.01.2026 in den Betriebsferien. Ihre Anfragen werden dann schnellstmöglich bearbeitet.